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Deutschland: Konzept für eine zukünftige Politik zur Lösung der anstehenden Probleme in Bildung, Forschung, Wirtschaft, Arbeit, Datenschutz, Steuern und anderen Bereichen

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Einleitung: Konzept für eine zukünftige Politik in Deutschland

Dies ist eine Aufstellung von Grundsätzen und konkreten, aufeinander abgestimmten Maßnahmen als Konzeptvorschlag für eine zukünftige Politik in Deutschland. Sollte dieser im Wesentlichen Ihre Zustimmung finden, dann sollten Sie sich fragen, warum kaum eine der beschriebenen Maßnahmen in irgendeinem existierenden Parteiprogramm zu finden ist.





BILDUNG UND FORSCHUNG:


Schulen/Universitäten/KiTas:

Deutschland besitzt keine nennenswerte Bodenschätze mehr. Demzufolge müssen auch zukünftig hochwertige technische Produkte produziert werden, um etwas zu haben, was gegen eine ausreichende Menge an Rohstoffen eingetauscht werden kann. Das ist ohne hervorragend ausgebildete Arbeitskräfte nicht vorstellbar. Folglich ist es zwingend erforderlich, die Bildungssituation zu verbessern, und zwar vor Allem in den Bereichen Naturwissenschaften, Technik und Sprachen. Da die derzeit unbefriedigenden schulischen Leistungen vieler Schüler vermutlich z.T. auf mangelnde Erziehungsintensität seitens der Eltern zurückzuführen ist, wären ggfs. auch in diesem Bereich Verbesserungen notwendig, ohne dass hierfür zur Zeit bereits ein brauchbares Konzept vorläge. Keine der Parteien hat indes dieses mögliche Grundproblem in ihrem Programm angesprochen. Auch die überragende Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik für unsere zukünftige wirtschaftliche Entwicklung wird offenbar allgemein ignoriert. Statt dessen geben alle Parteien an, die "kulturelle Bildung" in Zukunft besonders stark fördern zu wollen. Kultur ist jedoch im Grunde ein schöner Luxus, der keinen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen mit sich bringt. Was Sprachen anbelangt, so ist deren Beherrschung in zweierlei Hinsicht von großer Bedeutung. So ist die Deutsche Sprache absolut notwendig, um in Schule und Universität die notwendigen Fähigkeiten zu erlangen, Fremdsprachenkenntnisse wiederum sind unverzichtbar, wenn es um internationale Zusammenarbeit oder den Absatz von Produkten im Ausland geht.


Forschung:

Eigentlich klar: Wenn Deutschland weiterhin im Bereich Spitzentechnologien eine führende Rolle spielen will, kann die Höhe der Investitionen in Forschung und Entwicklung allenfalls durch die absolute Grenze der Finanzierbarkeit gegeben sein. Dabei ist es legitim, notfalls in weniger wichtigen Bereichen (z.B. Kultur) zugunsten der Forschungsfinanzierung zu kürzen. Da es kaum möglich sein wird, auf allen Gebieten den Spitzenplatz zu erringen bzw. zu halten, ist es unumgänglich, sehr bald eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Bereiche zukünftig bevorzugt gefördert werden sollen, während die übrigen Bereiche in der Tendenz wie bisher weiter finanziert werden. Der Grundlagenforschung ist ausdrücklich eine große Bedeutung beizumessen.


Studiengebühren:

Wenn schon Zugangsbeschränkungen, dann z.B. durch Ablegen einer Zugangsprüfung (Mündlich und schriftlich) für das betreffende Fachgebiet. (Wer durchfällt, soll die Chance haben, ein Jahr lang eigeninitiativ seinen Bildungsstand zu verbessern und die Prüfung zu wiederholen.) Wenn in Ländern mit Studiengebühren der Anteil der Studierenden aus armen Verhältnissen höher ist als in Deutschland, dann wird dies sicherlich auf andere Umstände als ausgerechnet die Studiengebühren zurückzuführen sein.


Lehrstellen:

s. ARBEIT





STEUERN / FINANZEN:

Eine erhebliche Vereinfachung ist anzustreben. Dazu müssten zunächst eine Reihe von nicht zu rechtfertigenden Sondersteuern (Sektsteuer u. Dgl.) gestrichen werden. Die verbleibenden Steuern müssen die betreffenden Ausfälle natürlich wieder ausgleichen und somit in sinnvoller Weise erhöht werden.

Von den in einer Kommune erzielten Steuereinnahmen (betriebliche und private) gehen x% an die betr. Kommune, y% an den betr. Landkreis, z% an das betr. Bundesland, den Rest bekommt der Bund. x, y, und z müssen einigermaßen an die Bedarfslagen angepasst sein, die sich aus den jeweiligen Aufgabenbereichen ergeben. Die Steuereinnahmen aus Filialen, z.B. einer Supermarktkette, werden der betr. Kommune bzw. dem Kreis bzw. dem Land zugerechnet, nicht wie bisher dem Sitz der Firmenzentrale.


Einkommensteuer:

Zwischen den einzelnen Einkommensarten zu unterscheiden, würde die Sache unnötig verkomplizieren. Sämtliche Einkünfte, egal woher, um die jeweiligen Werbungskosten vermindert, werden addiert, der geltende Freibetrag abgezogen und der Rest versteuert.

Als besonders förderungswürdig betrachtete Leistungen, z.B. das Großziehen von Kindern, sollte keinesfalls steuerlich absetzbar sein, da Bezieher niedriger Einkommen, die eine Entlastung am nötigsten haben, kaum etwas davon hätten. Statt dessen ist für jedes Kind ein nicht zu knapp bemessener Festbetrag auszuzahlen. Etwa 300 Euro pro Kind würde ich als angemessen betrachten.


Betriebliche Steuern:

... sollten grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen erhoben werden wie private Steuern, d.h. zu versteuern ist der Reingewinn, abzüglich eines Freibetrags, der sich an als förderungswürdig betrachteten Betriebseigenschaften oder -ergebnissen orientieren sollte, z.B. an der Zahl der Beschäftigten. (Dies wäre ein nicht unerheblicher Anreiz, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.)


Gewerbesteuer:

abschaffen, da überflüssig (s. STEUERN / FINANZEN).


Umsatzsteuer:

Verschiedene Sätze:

0% auf absolut lebensnotwendige Güter: Lebensmittel, Getränke, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Schulbücher u.Ä., Energie (siehe jedoch Sonstige Steuern), Wasser und "unerwünschte" Güter wie Alkoholika und Zigaretten, auf die eine Sondersteuer erhoben wird

7% (ermäßigter Satz) auf als förderungswürdig betrachtete Güter und Dienstleistungen, dies könnten z.B. sein: Handwerkerleistungen, Wohnfläche bis 20 m2 pro Person + 10 m2 pro Haushalt, Energiekosten (einschl. Kfz) bis 12000 kWh p.a. pro Person, Wasser bis 50 m3 p.a. pro Person, Fachbücher und -zeitschriften

16% (Normalsatz) auf Dinge des täglichen Bedarfs, die weder als Luxusgüter gelten noch als absolut entbehrlich angesehen werden

100% (erhöhter Satz) auf als entbehrliche Luxusgüter geltende Dinge: Der Anteil am Kaufpreis eines Autos, der über 25000 Euro liegt etc. Zugegeben, das wird eine lange Liste, aber der Vorteil liegt auf der Hand: Sparsamkeit wird belohnt, Verschwendung wird sehr teuer. Nur mit Einsicht ist eine sparsame Ressourcennutzung nicht zu schaffen, da es an ihr leider allzu häufig mangelt.


Ehegattensplitting:

Dieses ist keine Subvention, sondern eine logische Folge des bestehenden Eherechts. Ohne besondere Vereinbarung besteht für eine geschlossene Ehe automatisch Gütergemeinschaft. Diese bewirkt, dass faktisch von jedem eingenommenen Euro, egal welcher Ehepartner ihn jeweils verdient hat, 50 Cent in den Besitz der Frau und 50 Cent in den des Mannes übergehen. Folglich sind jedem Ehepartner 50 Cent zu versteuernde Einkünfte anzurechnen. Dies passt überdies nahtlos in ein Konzept, Familien als Ganzes zu versteuern bzw. einen Familienfreibetrag, in dem auch Kinder berücksichtigt werden, zu gewähren. Merkwürdigerweise wollen gerade diejenigen Parteien, die eine Familienbesteuerung propagieren, gleichzeitig das Ehegattensplitting abschaffen. Das ist in höchstem Maße widersprüchlich und nicht vernünftig zu begründen. Eine Familiensteuer ist allerdings nicht die beste Lösung (siehe Einkommensteuer).


Vermögensteuer:

Wer Geld legal verdient und legal versteuert hat, sollte grundsätzlich frei darüber entscheiden können, ob er es sofort ausgibt oder ob er zunächst auf die Inanspruchnahme des Gegenwertes verzichtet und diese auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Diesen zeitweiligen Konsumverzicht, der überdies das Risiko beinhaltet, wegen vorzeitigen Ablebens oder einer kräftigen Inflation das Ersparte gar nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt nutzen zu können, sollte man nicht auch noch durch eine Besteuerung bestrafen. Es ist schon schlimm genug, dass der unvermeidliche inflationsbedingte Wertverlust bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer nicht berücksichtigt wird.


Kapitalertragsteuer:

s. Einkommensteuer


Sonstige Steuern:

Energiesteuer: Jedweder Energieverbrauch, der über einen gewissen steuerfreien Grundbedarf hinausgeht, sollte pro kWh zugrundeliegender Primärenergie mit einer empfindlich hohen Primärenergiesteuer belastet werden. Dazu wird beim Bezug der betr. Energieträger immer die PE-Steuer entrichtet. Jeder Haushalt bekommt jedoch vom Finanzamt als monatliche Quasi-Rückzahlung die PE-Steuern für 700 kWh plus die PE-Steuern für 700 kWh Pro Person (einschl. Kinder) pauschal ausgezahlt, selbst wenn tatsächlich weniger verbraucht wurde. Dadurch lohnt sich Energie sparen finanziell außerordentlich. Wer, wie z.B. Obdachlose, weitgehend auf Energieverbrauch verzichtet, hat dadurch ein gewisses Zusatzeinkommen. Im betrieblichen Bereich ist der Anteil am Energieverbrauch steuerfrei, der einem Wirkungsgrad von 100% für den betr. Prozess entspricht oder ersatzweise einem Wirkungsgrad, der 10% über dem aktuellen technischen Standard liegt. Damit wird auch in der Industrie Sparsamkeit belohnt und Vergeudung bestraft. Das Prinzip lässt sich auch auf Flugbenzin anwenden.

Eine solche Primärenergiebesteuerung würde im Übrigen die Vorteile erneuerbarer Energieträger betonen. Angenommen der Primärenergiesteuersatz betrüge 5 Cent/kWh: Dann wäre 1 kWh aus einem Kohlekraftwerk (ca. 40% Wirkungsgrad) mit ca. 12 Cent zu besteuern, 1 kWh Windstrom dagegen, da in diesem Fall der Strom selbst als Primärenergie anzusehen ist, nur mit 5 Cent/kWh.

Die Kfz-Steuer wird sinnvollerweise nach dem typeneigenen Schadstoffausstoß bemessen, multipliziert mit den gefahrenen km (Abschlagszahlung, bei jeder TÜV-Untersuchung wird der km-Stand bescheinigt und ans Finanzamt übermittelt zur steuerlichen Berücksichtigung).


Subventionen:

Subventionen werden zu Unrecht schlecht angesehen. Vor Allem im privaten Bereich ist ihnen ggfs. der Vorzug vor Steuererleichterungen zu geben, damit sie unabhängig von der Einkommenshöhe allen Betroffenen gleichermaßen zu Gute kommen. Beispiel Spenden: Statt diese von der Steuer abzusetzen, werden 40% des gespendeten Betrages vom Finanzamt erstattet. So profitieren die Bezieher niedriger Einkommen von ihrer Spendenbereitschaft in gleichem Maße wie die Bezieher hoher Einkommen oder Unternehmen.

Den privaten Wohnungsbau weiterhin zu subventionieren erscheint allerdings angesichts der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung nicht mehr sinnvoll.

Die sog. Kilometerpauschale ist keine Subvention, sondern gehört, sofern der km-Satz angemessen ist, ganz zu Recht zu den steuerlich absetzbaren "Werbungskosten". Die Auffassung der Finanzgesetzgebung, die Fahrt zur Arbeitsstätte als beruflich veranlasst zu sehen, die Rückfahrt jedoch nicht, ist geradezu absurd. 20 Cent pro gefahrenem(!) km kann als angemessener km-Satz betrachtet werden.


Sonstiges:

Politiker aller Länder haben hinreichend bewiesen, dass sie mit Geld nicht umgehen können. Deshalb ist es absolut notwendig, sie dazu zu zwingen. Eine Erhöhung der Neuverschuldung muss mit erheblichen Konsequenzen (von der Streichung ihrer Pensionen bis zur Gefängnisstrafe ohne Bewährung!) zumindest für Kanzler und Finanzminister verbunden sein. Unsere Politiker müssen endlich lernen, für ihre Handlungen wirklich die Verantwortung zu tragen. Bis zum vollständigen Abbau der Staatsverschuldung muss sogar ein langsamer Schuldenabbau vorgeschrieben werden, z.B. von jährlich 3% des heutigen Schuldenbetrags, um innerhalb von ca. 33 Jahren Schuldenfreiheit herzustellen. Das wird für uns alle zwar zunächst gewisse Entbehrungen mit sich bringen, ist aber notwendig, um den Staat vor dem Bankrott zu bewahren. Ein solcher hätte weit schlimmere Folgen, zumindest für unsere Nachkommen.





ARBEIT:

Kündigungsschutz:

Ein solcher sollte eigentlich überflüssig werden, siehe Arbeitszeit.

Der absolute Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern sollte insofern geändert werden, dass Hilfstätigkeiten wie z.B. das Auszählen von Stimmen u. Dgl. keinen besonderen Kündigungsschutz nach sich ziehen. Es ist weltfremd, anzunehmen, allein wegen solcher Tätigkeiten könne ein Beschäftigter derart in Ungnade fallen, dass ein erhöhtes Kündigungsrisiko besteht.

Private Verpflichtungen, wie z.B. laufende Kredite für ein Haus, sollen bei betrieblich veranlassten Kündigungen, soweit diese noch vorkommen (s. Arbeitszeit) nicht berücksichtigt werden. Wer solche Verpflichtungen eingeht, sollte sich des Risikos bewusst sein.


Arbeitszeit:

Die Diskrepanz zwischen ausgebildeten Arbeitskräften und entsprechenden Arbeitsplätzen variiert von Branche zu Branche. Eine starre Arbeitszeitregelung kann dem unterschiedlichen Bedarf nicht mehr gerecht werden. Eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich oder eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich bevorteilen die Seite der Unternehmer bzw. die der Beschäftigten unangemessen. Eine ausgeglichene Lösung bestünde darin, statt tariflicher Monatslöhne und wöchentlicher Arbeitszeiten zukünftig nur noch tarifliche Stundenlöhne festzusetzen. Dies würde es einem Betrieb ermöglichen, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter dem gerade aktuellen Bedarf innerhalb eines vernünftigen Rahmens (z.B. 25 bis 40 Wochenstunden) anzupassen. Erst wenn 25 Wochenstunden unterschritten bzw. 40 überschritten werden müssten, können Mitarbeiter entlassen bzw. müssen neue eingestellt werden. Nur bei nachgewiesenem Arbeitskräftemangel in der betr. Sparte darf auch länger als 40 Stunden gearbeitet werden.

Um die Diskussion über unangemessene Managergehälter zu beenden, wäre es sinnvoll, die maximal zulässigen Gehälter nachvollziehbar an verschiedenen Aspekten des Betriebsergebnisses zu orientieren. Alle Vorstandsmitglieder einer Firma sollen insgesamt um so mehr verdienen dürfen, je mehr Mitarbeiter die Firma hat, je besser diese im Durchschnitt verdienen, je geringer die Gehaltsunterschiede sind, wie viele Ausbildungsplätze das Unternehmen bietet und natürlich auch, je mehr Gewinn es ausweisen kann. Die Vorteile:
Die Vorstände sind motiviert, mit möglichst wenigen Mitgliedern auszukommen.
Die Vorstände sind u.A. motiviert, nach Möglichkeit Mitarbeiter einzustellen.
"Nieten in Nadelstreifen", denen es vornehmlich um persönliche Bereicherung geht, werden es vorziehen, in einem anderen Land weiterzuwursteln. Gut so!


Mindestlöhne:

Wer arbeitet, sollte finanziell auf jeden fall besser gestellt sein als seine arbeitslosen Mitmenschen. Diese können zwar in der Regel nichts dafür, dass sie arbeitslos sind, sie haben jedoch gegenüber den Arbeitenden täglich erheblich mehr Zeit zur Verfügung und es ist ihnen sicherlich zuzumuten, in dieser Zeit z.B. selbst zu kochen und damit ihre Lebenshaltungskosten zu senken. Wer dagegen 8 oder auch nur 3 Stunden täglich arbeitet, soll zum Ausgleich stets mehr Geld zur Verfügung haben. Wenn Arbeit sich stets lohnen soll, dann ist die aktuelle Praxis, einen Zuverdienst ab einem bestimmten Betrag voll auf das ALG-II anzurechnen, vollkommen verkehrt. Auch ein schlapper Euro pro Stunde zusätzlich zum ALG-II ist als Motivation nicht ausreichend. Statt dessen sollte Zusatzeinkommen in jeder Höhe einfach zur Hälfte angerechnet werden. Wird zusätzlich ein moderater Mindestlohn von z.B. 6 Euro pro Stunde vorgeschrieben, könnten mit einem 10-Wochenstunden-Job ca. 125 Euro monatlich dazuverdient werden, mit 20 Wochenstunden 250 Euro usw.


Bundesanstalt für Arbeit:

Großartige Investitionen in die Arbeitsvermittlung können wegen des eklatanten Stellenmangels nicht rentierlich sein und sind deshalb im öffentlichen Bereich zu unterlassen. Private Vermittlung soll unter folgenden Voraussetzungen zulässig sein:
Entgelt nur bei erfolgreicher Vermittlung,
Zahlung des Entgelts in Monatsraten zu je max. 10% des Bruttomonatsgehaltes (Raten steuerlich absetzbar) bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, jedoch längstens für 2 Jahre.

Im Übrigen müssen natürlich die ALG-II- und Sozialleistungen ausgezahlt werden, so dass die Arbeitsagenturen insofern weiter bestehen können.





SOZIALVERSICHERUNG:

Der Hauptgrund für die derzeitige Diskussion um die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Unwille der Arbeitgeber, sich mit steigender Tendenz an der Finanzierung der Sozialversicherung zu beteiligen. Es bleibt wohl kaum eine andere Lösung, als die Arbeitgeber von der Zahlung von Sozialleistungen komplett abzukoppeln. Eine klare und saubere Lösung wäre es, sofort alle Bruttolöhne auf das Niveau: bisheriger Bruttolohn + bisheriger Arbeitgeberanteil anzuheben und dann zukünftig die Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich den Arbeitnehmern aufzuerlegen. Dies wäre zunächst für beide Seiten kostenneutral und dürfte das Interesse der Politiker an irgendwelchen Beitragssätzen deutlich verringern.


Rente:

Ein Ersatz der Umlagefinanzierung durch ein Ansammeln von Geld ("Kapitaldeckung") ist unsinnig, da es nicht funktionieren kann. Ausschlaggebend für die Finanzierbarkeit irgendwelcher Leistungen ist nicht die Menge an Geld, die zur Verfügung steht, sondern die Menge an den benötigten Gütern, und diese ist stets im Wesentlichen Abhängig von der aktuellen Produktionskraft des arbeitenden Anteils der Bevölkerung. (Merke: Wo Brot etc. ausverkauft ist, kann man auch mit noch so viel Geld keines mehr kaufen.) Wenn es überhaupt möglich ist, etwas für kommende Generationen anzusparen, kommen hierfür ausschließlich langlebige Güter in Frage. Beispiel Erdöl: Es ist zu erwarten, dass dies zunehmend teurer werden wird. Folglich wäre es für den Staat eine gute Geldanlage, heute zu den noch relativ moderaten Preisen Erdöl in großen Mengen einzukaufen und einzulagern und damit kommenden Generationen den Einkauf zu weit höheren Preisen zu ersparen. Es müssten dann weniger Waren für den Tausch gegen Erdöl produziert werden, so dass mehr Waren für die Versorgung der Rentenempfänger zur Verfügung stünden. Ähnlich könnte man mit der Braunkohle verfahren: Förderung einstellen, um die eigenen Ressourcen nicht zum jetzigen Billigtarif zu verschleudern und in einigen Jahrzehnten wieder aufnehmen, um weniger importieren zu müssen. Die Umlagefinanzierung muss im Übrigen beibehalten werden, da es, wie oben dargelegt, keine funktionierende Alternative zum Generationenvertrag gibt.

Es ist Aufgabe des Staates, seinen Bürgern unter allen Umständen das Existenzminimum zu garantieren. Weitergehende Ansprüche sollte jeder nach eigenen Möglichkeiten und Ansprüchen selbst sichern. Folglich sollte die staatliche Rente nur noch eine Grundrente beinhalten, die in ihrer Höhe aber deutlich über dem ALG-II liegen sollte. Der aktuelle Beitragssatz muss sich dann in seiner Gesamtheit am aktuellen Bedarf orientieren.


Krankenversicherung:

Das Gesundheitswesen ist eine der wenigen Sparten, bei denen ein weiteres (Wirtschafts-)Wachstum wirklich sinnvoll sein kann. Insofern sind die derzeitigen eher unqualifizierten Sparmaßnahmen unsinnig. Sinnvoll ist ein Wachstum freilich nur insoweit, als damit auch eine wirkliche Verbesserung der medizinischen Leistungen verbunden ist. Was (in Doppelblindstudien) nicht wirksamer ist als ein Placebo, soll auch nicht länger durch das Gesundheitswesen finanzierbar sein. Dabei muss selbstverständlich jede Medikamenten- und Therapieform nach den gleichen strengen Maßstäben bewertet werden, derzeitige Sonderregelungen, wie z.B. für homöopathische Medikamente, sind abzuschaffen. Die Kassen müssen wieder langfristig kostengünstig wirtschaften dürfen und dies auch belegen müssen. Den Patienten ist nach jeder Behandlung eine allgemeinverständliche Kopie der Abrechnung auszuhändigen. Notwendiger Zahnersatz etc. muss wieder voll von den Kassen finanziert werden. Bei "Luxusausführungen" soll der Anteil übernommen werden, der für eine Standardversion zu zahlen gewesen wäre.


Pflegeversicherung:

Diese von der Krankenversicherung zu trennen, war und ist unsinnig und führt nur zu mehr Bürokratie. Pflege ist schließlich eine Art der Therapie. Somit ist die Pflegeversicherung wieder mit der KV zusammenzulegen.


Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe:

ALG-II im Prinzip so belassen, jedoch einen deutlich erhöhten Leistungssatz zahlen, dafür muss der ALG-II-Empfänger, wie jeder Andere auch, seine Wohnung, Wasser, Strom etc. selbst zahlen. Damit sich eigene Vorsorge (Sparen) für schlechte Zeiten wieder lohnt und nicht wie bisher mit voller Anrechnung bestraft wird, ist jeweils nur die Hälfte der Ersparnisse anzurechnen, egal wie hoch sie sind.


Sonstiges:

Wer Kinder hat, bekommt dafür keine steuerliche Vergünstigung mehr, da diese vor Allem den Gutverdienenden nützt, sondern ein angemessenes Kindergeld.





ENERGIEVERSORGUNG / UMWELTSCHUTZ:

Kernkraft:

Darüber kann man denken wie man will, in jedem Fall sind auch die Uranvorräte begrenzt und Kernkraft deshalb keine wirklich langfristige Alternative. Man kann allerdings durchaus der Auffassung sein, dass sich die bereits bestehenden Risiken (vor Allem bei der Zwischen- und Endlagerung) durch zusätzlichen radioaktiven Abfall nicht wesentlich erhöhen wird und für eine Verzögerung des Ausstiegs plädieren, um rascher die CO2-Emissionen herunterzufahren als dies mit erneuerbaren Energien allein möglich wäre. Die Sicherheit von Kernkraftwerken und Endlagerung ist letztendlich Glaubenssache, die sich mehr oder weniger auf theoretische Betrachtungen stützt. Statistisch brauchbare Erfahrungswerte liegen hierzu bislang (dem Himmel sei Dank!) nicht vor.


Regenerative Energien / Energieeinsparung:

Da sich Energie nur begrenzt einsparen lässt, kann, jedenfalls solange das Konzept Kernfusion nur im Inneren der Sonne wirklich funktioniert, langfristig auf regenerative Energien nicht verzichtet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für andere Länder, weshalb die zur Zeit in Deutschland bestehende Marktführerschaft erhalten und ausgebaut werden sollte, jedenfalls sofern man nicht wertvolle zukünftige Exportchancen verspielen möchte.

Da regenerative Energien jedoch keineswegs in unendlicher Menge zur Verfügung stehen, zumindest nicht auf der relativ winzigen Landfläche Deutschlands, ist eine langfristige Verringerung der Bevölkerungszahl notwendig oder zumindest vorteilhaft, wenn Deutschland in absehbarer Zeit von Energieimporten unabhängig werden will.

Solange der überwiegende Teil der Energieversorgung noch durch fossile Energieträger gedeckt wird, ist die flächendeckende Einführung von Speichertechnologien noch nicht sinnvoll, zumal diese Technologien z.T. erst noch entwickelt werden müssen. Es ist aber sinnvoll, bereits jetzt Versuchsregionen auszuweisen, um zukünftige Speichertechnologien in der Praxis zu erproben und weiterzuentwickeln.


CO2-Minderung (im Vergleich zu 1990), Kyoto:

Hierbei sollten alle Energiearten in etwa gleichem Maße berücksichtigt werden, d.h. z.B. je x % Minderung bis zum Jahre y in den Bereichen Elektrizitätserzeugung, Wärmeerzeugung und Verkehr. Da die Industrie im Gegensatz zu den Privathaushalten ihre Einsparmöglichkeiten häufig bereits weitgehend ausgeschöpft hat, wird sie hierzu vorläufig nur entsprechend wenig beitragen können.


Umweltschutz:

Da sich ohnehin fast jeder auf der Straße fortbewegt, werden Ausbau und Instandsetzung der Straßen den Straßenverkehr wohl kaum noch erhöhen können. Wenn ein gleichmäßigeres Fahren möglich ist, wird aber weniger Treibstoff verbraucht und es werden weniger Schadstoffe ausgestoßen. Hierzu ist aber ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen unumgänglich, damit der Effekt nicht durch höhere Geschwindigkeit wieder kompensiert wird.

Der Verbrauch nicht nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoffe ist mit einer Steuer zu belegen. Begrenzt verfügbar sind z.B. fossile Energieträger, Uran, Eisenerz u.Ä. Dagegen können z.B. Silizium oder Wasserstoff getrost als unbegrenzt verfügbar betrachtet werden.

Das Nationalparkgesetz ist dahingehend zu ändern, dass das allgemeine Betretungsverbot abseits der Wege abgeschafft wird. Des Weiteren soll das Sammeln von Beeren und Pilzen für den persönlichen Bedarf ausdrücklich erlaubt sein. Eine besondere Gefahr für die Pflanzen- und Tierwelt entsteht dadurch nicht. Gelegentliche Störungen sind normaler Bestandteil des Lebens in freier "Wildbahn". Eine größere Häufung solcher Störungen ist nicht zu befürchten, da erfahrungsgemäß die meisten Menschen schon aus Gründen der Bequemlichkeit selten oder nie vom Wege abgehen werden. Die Verrichtung der Notdurft in der Natur ist ausdrücklich zu gestatten, sofern keine öffentliche Toilette in erreichbarer Nähe ist. Die Hinterlassenschaften "großer Geschäfte" sind jedoch so zu vergraben, dass sie keine Sicht- oder Geruchsbelästigung darstellen.





INNERE SICHERHEIT:

Das Thema innere Sicherheit darf nicht länger dazu missbraucht werden, den Menschen Angst einzujagen, um dann unverhältnismäßige und z.T. nahezu wirkungslose Überwachungsmaßnahmen "gesellschaftsfähig" zu machen. Andererseits darf man im Hinblick auf die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus Überwachungsmaßnahmen auch nicht pauschal ablehnen.


Zusammenarbeit Polizei/Verfassungsschutz:

Darüber kann man streiten. In einer funktionierenden Demokratie kann diese so gestaltet werden, dass der ehrliche Bürger davon weitgehend unberührt bleibt. Andererseits: Sollte irgendwann wieder ein Diktator o.Ä. die Regierungsgewalt an sich reißen, dann kann er eine Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten rasch nachträglich einführen.


Bundeswehreinsatz gegen Terror:

Ausschließlich in solchen Fällen, in denen der Polizei die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stehen, z.B. bei großflächigen Anschlägen mit chemischen oder biologischen Kampfmitteln, der Verwendung von Flugapparaten als Angriffswaffen o.Ä. Die betr. Bundeswehreinheiten müssen bei solchen Einsätzen ggfs. unter das Oberkmmando der Polizeiführung gestellt werden. Ein Abschuss eines Flugzeugs auf bloßen Verdacht hin ist abzulehnen.


Sonstiges:

Wenn das Leben in Deutschland wirklich sicherer werden soll, müssen vor Allem die Hauptursachen für Krankheit, Invalidität und vorzeitiges Ableben bekämpft werden, also Infektions- und "Zivilisations"krankheiten, Krebs, Tabak- und Alkoholkonsum, Unfälle in Verkehr, Haushalten und am Arbeitsplatz, Gewaltverbrechen etc. Nicht zu vergessen den Terrorismus natürlich, doch dieser spielt rein zahlenmäßig eine eher untergeordnete Rolle.

"Hassprediger ausweisen" im Prinzip ja, aber es sollte dafür schon wirklich Hass gepredigt worden sein.

"Sympathiewerbung" für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen wäre höchst problematisch und ist deshalb abzulehnen. Es darf nicht einmal denkbar sein, dass z.B. die Erörterung von Ursachen oder Gründen für terroristische Anschläge, z.B. mit dem Ergebnis, diese seien durch das Verhalten der ...-Regierung provoziert, bei entsprechender Auslegungsfreiheit als "Sympathiewerbung" bestraft werden kann. Soviel sollte uns unsere Meinungsfreiheit schon wert sein, dass wir mit gelegentlichen allzu verständnisvollen Äußerungen über Terroristen leben können, auch wenn diese Äußerungen grundsätzlich abzulehnen sind.





DATENSCHUTZ:

Staatliche Überwachungsmaßnahmen:

Auf ein Minimum reduzieren, Abhören nach richterlicher Anordnung möglich, und zwar auch während rein privater Unterhaltungen. Nach einer Lauschaktion müssen die privaten Anteile aber unverzüglich wieder gelöscht werden. Das Abhören von Anwaltskanzleien ist ausgeschlossen.

Biometrische Daten haben im Personalausweis nur insoweit etwas zu suchen, wie sie der sicheren Zuordnung dienen. Hierfür reicht ein Fingerabdruck aus.

Das Bankgeheimnis ist wieder herzustellen. Bei begründetem Verdacht auf wirtschaftskriminelle Tätigkeiten sollten Konten jedoch nach richterlicher Anweisung überprüft werden können. Der Konteninhaber ist stets davon zu informieren, so dass er Gelegenheit hat, ggfs. beanstandete Kontenbewegungen zu erklären.

Zugriffsdaten von Internet- und Telefonprovidern sind für eine gewisse Zeit, z.B. ein halbes Jahr, zu speichern und dürfen nur auf richterliche Anordnung herausgegeben werden.

Aufgrund nachgewiesener sehr häufiger Schlampereien bei der Erstellung genetischer Fingerabdrücke soll dieser nur noch mit besonderer Vorsicht als Beweismittel zulässig sein, wenn mindestens 2 Labore ein übereinstimmendes Ergebnis gefunden haben. Im Zweifelsfall ist ein 3. Labor heranzuziehen. Die Speicherung derart gesicherter (!) DNA-Daten soll immer dann zulässig sein, wenn auch der normale Fingerabdruck gespeichert werden darf.

Das Fluggastdatenabkommen mit den USA ist im Prinzip abzulehnen. Es ist allerdings die Frage, was die Folgen sein werden. Dürfen dann keine Deutschen mehr in die USA einreisen???





RECHT / GESETZE / BÜROKRATIEABBAU:

Das Patentrecht sollte eingeschränkt werden: Ideen, Computerprogramme, Algorithmen, Formeln, natürliche Gegebenheiten, ein Produkt an sich, Geschäfts-, Organisations- und Vertriebsmethoden etc. dürfen überhaupt nicht patentierbar sein, bereits in irgendeiner Form Veröffentlichtes ebenfalls nicht. Patentiert werden dürfen ausschließlich physikalische Verfahren. Patentschutz wird für maximal 10 Jahre (in besonders forschungsintensiven Bereichen), regelmäßig für 5 Jahre erteilt, das reicht in der Regel, um einen ausreichenden Vermarktungsvorsprung zu erlangen. Patentgebühren müssen für jedermann bezahlbar sein und werden nur einmal erhoben. Nicht selbst genutzte patentierte Verfahren müssen gegen eine nicht zu hohe Lizenzgebühr von anderen Interessenten genutzt werden dürfen.

Die Immunität von Politikern ist abzuschaffen. Sie sind Vorbilder für uns alle und wenn sie dieser Aufgabe gerecht werden, ist die Immunität absolut überflüssig. Andernfalls ist sie nur hinderlich, wenn es darum geht, die Betreffenden zur Verantwortung zu ziehen.

Staatsanwälte dürfen nicht länger durch Anweisungen "von oben" an der Erfüllung ihrer Aufgaben gehindert werden können. Gesetzesänderungen dürfen nicht möglich sein, solange gegen einen Politiker ein Verfahren wegen Überschreitung des betr. Gesetzes anhängig ist. Ähnlich wie bei der Bundeswehr, die das gleiche Vergehen bei Offizieren (wegen deren Vorbildfunktion) härter bestraft als bei Mannschaften, muss auch bei Politikern verfahren werden. Aussagen vor Ausschüssen wie "Ich kann mich nicht erinnern" sind ebenso auszulegen wie bei jedem anderen Angeklagten. Ehrliche Politiker werden ein solches Gesetz nicht fürchten. (Fragen Sie doch mal Ihren zuständigen Abgeordneten, was er davon hält.)

Um Amtsmissbrauch und -willkür zu bekämpfen, wird es sich nicht vermeiden lassen, diese unter Strafe zu stellen. Zur Zeit hat ein Amtschef, der z.B. Vorgänge verschleppt, Unterlagen entgegen seinen Pflichten nicht herausgibt o.Ä. selten mit Konsequenzen zu rechnen. Eine Besserung wird wohl leider nur durch reale Androhung empfindlicher persönlicher Konsequenzen bis zur fristlosen Entlassung zu erreichen sein. Nicht die Macht an sich, sonden die Arroganz der Macht ist zu brechen.





BUNDESWEHR:

Berufsarmee, ca. 200.000 bis 300.000 Mann stark, mit moderner Ausrüstung, gleichermaßen zur Landesverteidigung, Katastrophenschutz und zum weltweiten Operieren befähigt (Letzteres u.U. auch für die Landesverteidigung bedeutsam). Hohe Priorität ist auf eine schlagkräftige und weitreichende Luftabwehr zu legen, die auch die Abwehr von Marschflugkörpern und größeren Raketen bereits weit außerhalb der Landesgrenzen umfasst. Mittelfristig könnte sich auch die Bundeswehr durchaus den einen oder anderen Flugzeugträger leisten. Atomare Antriebe haben insbesondere auf Kriegsschiffen jedoch nichts zu suchen.

Es widerspricht dem Sinn einer Demokratie, wenn der Bevölkerung wichtige Informationen unnötigerweise vorenthalten werden. Bislang operieren Deutsche Spezialeinheiten (KSK) zumindest in Afghanistan, die Öffentlichkeit wird über diese Einsätze vollkommen im Unklaren gelassen, vorgeblich weil eine Informierung "das Gelingen des Einsatzes gefährden könnte". Solange niemand glaubhaft erklären kann, warum eine Informierung der Bevölkerung nach Beendigung eines Einsatzes diesen gefährden könnte, sollte die Öffentlichkeit ein Jahr nach Beendigung jedes Einsatzes über dessen Zweck und Ergebnis (einschließlich Anzahl dabei getöteter Soldaten und Gegner) informiert werden. Die genaue Vorgehensweise dabei muss dagegen sinnvollerweise geheim gehalten werden.





EUROPA:

Ein EU-Beitritt ist ein begehrter Vorteil, der nur solchen Staaten gewährt werden sollte, die demokratisch regiert werden, die Grund- und Menschenrechte achten usw. Bei einem Rückfall in nicht akzeptierbare innerstaatliche Zustände sollte die EU-Mitgliedschaft jederzeit wieder kündbar sein. Dadurch werden Staaten motiviert, die Verhältnisse in ihrem Land entsprechend zu korrigieren und dies nach ihrem Beitritt auch beizubehalten. Wenn einzelne Staaten die Mitgliedschaft auch ohne vorherige "Besserung" bekommen können, verspielt die EU ihr einziges wirkliches Druckmittel.

Im Übrigen heißt es zwar "EU", doch sollte man das nicht zu wörtlich nehmen. Wenn z.B. Japan an einer Mitgliedschaft interessiert wäre, sollte man dem nicht ablehnend gegenüber stehen. Dann käme endlich mal wieder ein wirtschaftsstarkes Land hinzu.

Der Volksentscheid sollte eingeführt werden. Wichtige Entscheidungen sollen von allen Europäern in gemeinsamer Wahl getroffen werden können.

Die Klimaschutzvorgaben sollten für alle europäischen Länder einheitlich gewählt werden, soweit dies nicht durch Blockaden einzelner Länder verhindert wird. In letzterem Fall sollte man erwägen, diesen die Mitgliedschaft zu kündigen.

Die Zuständigkeit der EU ist auf einen Kernbereich zu beschränken. Erweiterungen der Zuständigkeit bedürfen einer Volksabstimmung.





SONSTIGES:

Volksentscheid einführen, allerdings muss gleichzeitig darüber nachgedacht werden, wie die Manipulation der Bevölkerung durch Medien und Politik dabei eingeschränkt werden könnte.

Erhöhungen der Bezüge der Politiker sind per Volksentscheid abzusegnen.

Nicht mehr der Kanzler, sondern die Bevölkerung muss das Recht auf einen Misstrauensantrag bekommen.

Die 5%-Hürde muss wegfallen. Es geht nicht an, dass eine regierende Koalition von weniger als 50% der Bevölkerung gewählt worden ist. Außerdem muss jungen Parteien die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kompetenz im Regierungsgeschäft unter Beweis zu stellen.

Denkmalschutz reformieren: Für jedes neu unter Denkmalschutz gestellte Objekt sind andere Objekte von insgesamt entsprechendem Wert aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Wenn Denkmalschutz im öffentlichen Interesse ist, dann soll ihn gefälligst auch die Öffentlichkeit bezahlen: Alle Mehrkosten, die einem Privatmann nachweislich durch den Denkmalschutz entstehen, sind ihm zu erstatten, andernfalls ist das betr. Objekt wieder aus dem D. zu entlassen.

Ausländer sind in Deutschland grundsätzlich erwünscht. Andererseits ist es notwendig, die Bevölkerungszahl langfristig zu verringern. Diesbezüglich muss ein brauchbarer Kompromiss gefunden werden.

Anderen Staaten und ihrem Außen- und innenpolitischen Verhalten ist stets kritisch gegenüberzustehen. Dies schließt ausdrücklich auch die USA mit ein. Nach den sonst üblichen Maßstäben hätten sie längst, wie alle anderen Staaten, die einen Angriffskrieg führen, offiziell als "Krisengebiet" zu gelten.

Ein Antidiskriminierungsgesetz ist im Prinzip keine schlechte Idee. Vor seiner Einführung muss jedoch erst zufriedenstellend geklärt werden, auf welche Weise zuverlässig verhindert werden kann, dass sich z.B. Mitglieder dubioser Sekten o.Ä. zukünftig in Arbeitsplätze oder öffentliche Ämter hineinklagen können. Wenn hierfür keine praktikable Methode gefunden wird, ist das Gesetz abzulehnen.

Ob Frauen die gleichen Chancen haben wie Männer, erkennt man, wenn überhaupt, daran, dass der Anteil der weiblichen Bewerber um eine bestimmte Sorte Job, die den angestrebten Job am Ende bekommen, sich nicht wesentlich von dem entsprechenden Anteil bei den männlichen Bewerbern unterscheidet. Insofern sagt der Frauenanteil in bestimmten Jobs noch nichts über deren Chancen aus. Quotenregelungen in der bisher üblichen Form sind daher abzulehnen.




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